Studierende auf der Universitätsterasse
Studierende auf der Universitätsterasse

Für einen Studienplatz bewerben

Studienbeginn im Wintersemester

Die wichtigsten Infos in Kürze:

  • Bewerbungsfrist: 15. Juli
  • Studienbeginn: nur im Wintersemester
  • Studiengang ist zulassungsbeschränkt (Infos zum NC)
  • Die Online-Bewerbung wird Mitte Mai für das kommende Wintersemester freigeschaltet
  • Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife (z. B. Abitur), fachgebundene Hochschulreife oder eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die als gleichwertig anerkannt wird.
  • Wenn Sie die Hochschule wechseln: Wie Sie sich bereits erbrachte Prüfungsleistungen anrechnen lassen können.

Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Abschlusszeugnis anerkannt wird (z. B. weil Sie nicht in Deutschland Abitur gemacht haben), kontaktieren Sie gern unsere Bewerberhotline.

Priorisieren Sie Ihre Bewerbung bei Hochschulstart

Achtung: Die Vergabe von Studienplätzen über Hochschulstart.de richtet sich nach der Priorisierung Ihrer Bewerbungen. Sie sollten diese aktiv gestalten, damit Ihnen unser Zulassungsangebot nicht „aus Versehen“ entgeht.

Beachten Sie bitte, dass bei zwei Zulassungsangeboten das Angebot für die niedriger priorisierte Bewerbung unwiderruflich aus dem Verfahren ausscheidet. Bei aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann es passieren, dass von Ihren maximal 12 möglichen Bewerbungen innerhalb kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.

Sie haben bis zum 22. Juli Zeit, eine Priorisierung Ihrer Bewerbung über das Portal Hochschulstart vorzunehmen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am neuen BSc Wirtschaftswissenschaften! Wie Sie sich berwerben erfahren Sie hier...

Externe Seite

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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung .

Antworten auf häufige Fragen

Wo liegt der Numerus Clausus (NC)?

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt - das heißt, es gibt nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. In den vergangenen Jahren hätten wir Ihnen einer Abitur-Durchschnittsnote bis 2,5 im Hauptverfahren einen Studienplatz anbieten können.  Mit einer schlechteren Abitur-Durchschnittsnote hätten Sie im Nachrückverfahren noch Chancen gehabt.

Wir nehmen jedes Jahr 350 Studienanfänger*innen auf. Die Universität erstellt eine Rangliste aller Bewerber*innen, die sich aus den Kriterien in der Zulassungssatzung ergibt. Den besten Bewerber*innen bieten wir dann einen Studienplatz an.  Es gibt also keine prinzipielle "Notenschranke", die für die Zulassung erforderliche Note kann deshalb von Jahr zu Jahr variieren.

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal ZEuS und laden Sie anschließend Ihre Nachweise im ZEuS-Portal hoch. Weitere Informationen für deutsche und internationale Bewerber*innen finden Sie auf den Bewerbungs-Seiten der Universität.

Kann ich mich auch schon bewerben, wenn ich mein Abiturzeugnis noch nicht habe?

Nein, bitte bewerben Sie sich erst dann, wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten haben. Ihr Zeugnis erhalten Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss.

Was ist die "inoffizielle Studienplatzzusage?"

Sie haben das Abitur mit einer guten Note abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Sie erhalten dann von uns direkt nach dem Abschicken Ihrer Online-Bewerbung eine Studienplatzzusage. Diese "inoffizielle Zusage" können Sie im ZEuS-Portal abrufen. Sie ist für uns verbindlich, wenn Sie Ihren Zulassungsantrag über das ZEuS-Portal rechtzeitig bis zum 15. Juli einreichen und wenn Ihre Angaben in der Bewerbung korrekt sind, Sie also nicht geschummelt haben. Den offiziellen Zulassungsbescheid erhalten Sie dann im August.

Welche Mathe-Kenntnisse werden vorausgesetzt?

Unser Fachbereich hat eine mathematisch-statistische Ausrichtung - Mathematik und Statistik sind essentielle Bestandteile des Studiums. Grundsätzlich sind Sie mit (sehr guten bis guten) Mathekenntnissen aus der Schule gut ausgestattet - alles Weitere lernen Sie im Studium. Wenn Sie gut vorbereitet ins Studium starten möchten, polieren Sie Ihre Mathekenntnisse in unserem Mathevorkurs auf.

Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?

Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus. Im Studium werden Sie ab dem ersten Semester auch Kurse auf Englisch belegen und eignen sich dabei das notwendige Fachvokabular an. Auch können Sie im Sprachlehrinstitut einen Englisch-Kurs für Wirtschaftswissenschaftler*innen belegen.

Von einer anderen Hochschule wechseln und in ein höheres Fachsemester einsteigen

  • Auch zum Sommersemester möglich
  • Bewerbung bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli
  • Zulassung nur möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen - bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie Ihre Bewerbung losschicken.

Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen

Gerne stehen wir Ihnen bei Anfrage bezgl. der Anrechnung von Kursen, die Sie an Ihrer bisherigen Universität erfolgreich besucht haben, zur Verfügung.
Da unser Fachbereich eine sehr mathematisch-statistisch-empirisch-theoretische Ausrichtung hat, ist die Anrechnung von Kursen, die eine angewandte Ausrichtung haben, in den allermeisten Fällen nicht möglich.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Wir müssen Sie ausnahmslos immer in das nächsthöhere Semester einstufen
  • In den ersten zwei Semestern müssen unsere Studierenden eine Orientierungsprüfung (O-Prüfung) absolvieren. Sie besteht aus dem erfolgreichen Abschließen folgender Kurse: Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I (1. Semester), Microeconomics I und Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II (2. Semester). Wenn wir Sie z.B. in das zweite Fachsemester einstufen müssten, so müssen Sie die Äquivalente zu Volkswirtschaftslehre, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I vor dem Wechsel absolviert haben.

Vorabanfrage: Wenn Sie herausfinden möchten, ob sich ein Wechsel anbietet (bis 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist)

 

Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Link, damit Sie in unsere Cloud alle relevanten Unterlagen hochladen können. Alternativ können Sie diese auch via Mail an das Internationalisierungs-Team senden.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Den Anrechnungsantrag: Bitte vermerken Sie die Konstanzer Kurse, zu denen Sie Ihre Kurse als Äquivalent ansehen würden. Es muss eine 2/3 Überschneidung zu den in Konstanz zu erwerbenden Kompetenzen (inhaltlich und methodisch) vorliegen, um für eine Anrechnung in Betracht zu kommen.
  • Eine Gegenüberstellung der Inhalte Ihrer und unserer Kurse gegenüberstellen, Überschneidungen bitte in unterschiedlichen Farben markieren.
  • Detaillierte Kursbeschreibungen zu jedem Kurs (als Links in dem o.a. Dokument)

Wir bearbeiten Ihre Voranfrage sehr gerne, wenn wir binnen einer Woche nach Ihrer ersten Anfrage Ihre kompletten Unterlagen erhalten haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bewerbung


Je nach Anweisung der Zulassungsstelle: bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:

  • Den Anrechnungsantrag: Bitte vermerken Sie die Konstanzer Kurse, zu denen Sie Ihre Kurse als Äquivalent ansehen würden. Es muss eine 2/3 Überschneidung zu den in Konstanz zu erwerbenden Kompetenzen (inhaltlich und methodisch) vorliegen, um für eine Anrechnung in Betracht zu kommen. Bitte listen Sie hier auch Kurse auf, für die Sie die Noten erst nach Bewerbungsschluss nachreichen werden.
  • Eine Gegenüberstellung der Inhalte Ihrer und unserer Kurse gegenüberstellen, Überschneidungen bitte in gelb markieren.
  • Detaillierte Kursbeschreibungen zu jedem Kurs (als Links in dem o.a. Dokument)
  • Wenn Sie bereits eine Vorabanfrage gemacht hatten: Unsere Antwort auf Ihre Anfrage

Ein Antrag auf Anrechnung von Basis- und Pflichtkursen kann nur im Zusammenhang mit einer Bewerbung eingereicht werden. Spätere Anerkennungsanträge können nur für den Wahlbereich eingereicht werden. Nachgereichte Noten für die Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 15. September und für die Zulassung zum Sommersemester bis zum 15. März im Fachbereich vorliegen.